Grundsätze von Delegationen
Für die Tätigkeiten der Delegationen geltende Grundsätze:
Die Delegationen nehmen die internationalen Kontakte des Parlaments wahr und bauen diese aus.
Die Tätigkeiten der Delegationen sind daher auf der einen Seite darauf ausgerichtet, Kontakte zu den Parlamenten von Staaten zu unterhalten und zu fördern, die traditionell Partner der Europäischen Union sind. Auf der anderen Seite sollen sie dazu beitragen, die Werte, auf denen die Europäische Union beruht, namentlich die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit (Artikel 6 und Artikel 11 Absatz 1 fünfter Spiegelstrich des EU-Vertrags) in Drittländern zu fördern.
Für die internationalen Kontakte des Parlaments gelten die Grundsätze des Völkerrechts.
Die internationalen Kontakte des Parlaments sind darauf ausgerichtet, die parlamentarische Dimension der internationalen Beziehungen zu fördern, wann immer dies möglich und angezeigt ist.
(Artikel 3 der am 21. September 2006 von der Konferenz der Präsidenten angenommenen Durchführungsbestimmungen für die Tätigkeit der Delegationen)